Kostenloser Pflichten-Radar
Welche Trinkwasserpflichten treffen Ihr Gebäude?
Trinkwasser-Compliance ist mehr als Legionellen. In 60 Sekunden sehen Sie, welche Pflichten parallel laufen — mit Frist, Stichtag oder Dauerpflicht. Nach TrinkwV 2023 und angrenzenden Vorschriften.
Ihr Pflichten-Radar
Darum ein System — kein Excel, kein Legionellen-Tool
Ein Gebäude, mehrere Pflichten, mehrere Rechtsregime.
Mal ein laufendes Intervall, mal ein harter Stichtag, mal eine Dauerpflicht — aus TrinkwV, Arbeitsschutzrecht und anerkannten Regeln der Technik gleichzeitig. Über ein Portfolio wird daraus ein Terminlabyrinth, das keine Excel-Liste beherrscht. Aquatakt bündelt Ihre Trinkwasser-Compliance je Objekt an einem Ort: die Legionellen- und Befund-Kette (§ 51) heute revisionssicher automatisiert, die weitere Pflichtenbreite Schritt für Schritt — mit dem Nachweis, den Sie bei Aufsicht, Rechnungsprüfung oder im Haftungsfall vorlegen müssen.
- Betreiberpflicht ist nicht delegierbar — sie bleibt bei Vorstand, Geschäftsführung, Amtsleitung
- Bußgeld bis 25.000 € je Verstoß (§ 72 TrinkwV i. V. m. § 73 IfSG)
- Nachweis vorlegen statt rekonstruieren — lückenlos je Objekt
Dieser Radar bietet eine schematische Orientierung nach TrinkwV 2023 sowie angrenzenden Vorschriften (IfSG, ArbSchG/BioStoffV, anerkannte Regeln der Technik) und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt nicht die Beurteilung im Einzelfall durch die zuständige Untersuchungsstelle, den Sachverständigen, den Betriebsarzt/die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder das Gesundheitsamt. Maßgeblich ist der jeweils geltende Normtext. Stand der geprüften Angaben: Juli 2026.